Rechtliche Herausforderungen im AfD-Parteiprogramm

Rechtliche Herausforderungen im AfD-Parteiprogramm

  • katja
  • 18.04.2025
  • 5 Minuten

Das Parteiprogramm der AfD enthält eine Vielzahl von Forderungen und Zielsetzungen, die im Widerspruch zu bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und der praktischen Umsetzbarkeit stehen. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, bestehende Strukturen zu fördern oder zu ändern – was angesichts des Ewigkeitsgesetzes und der Verfassungsbestimmungen nicht immer möglich ist. Darüber hinaus enthält das Programm Aussagen, die nicht nur politisch, sondern auch juristisch problematisch sind. Ein genauer Blick auf die rechtlichen Unvereinbarkeiten und die Verfassungswidrigkeit einzelner Forderungen zeigt, dass die geplanten Ziele mit den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen nicht vereinbar sind.

Förderung bestehender Strukturen – Eine wiederholte Rhetorik

Die AfD betont in mehreren Bereichen die Wichtigkeit des Werterhalts und der Modernisierung bestehender Infrastrukturen, anstatt neue Projekte zu fördern. So wird beispielsweise im Bereich der Wohnungsbaupolitik die Förderung von Wohneigentum und die Schaffung von neuem Bauland hervorgehoben. Doch diese Ziele stehen im Widerspruch zu anderen Forderungen, wie der angeblich notwendigen Vereinfachung von Baurechtsvorschriften und den teils widersprüchlichen Zielen des Umwelt- und Klimaschutzes. Was auf den ersten Blick nach einer realistischen Lösung klingt, ist in vielen Fällen bereits in Form von staatlichen Programmen oder bestehenden Vorschriften vorhanden.

Beispiel: Der Zuzugsdruck in die Großstädte und der Mangel an Wohnraum – Die AfD fordert eine stärkere Neubautätigkeit, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Allerdings sind zahlreiche Neubaugebiete bereits durch bestehende Planungen und gesetzliche Regelungen vorgegeben. So sind unter anderem viele Großprojekte durch Umwelt- und Naturschutzbestimmungen limitiert, die nicht einfach aufgehoben oder geändert werden können. Das Ewigkeitsgesetz, das etwa Veränderungen der Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland verbietet, schützt zudem viele der bestehenden Strukturen vor tiefgreifenden Eingriffen.

Verfassungsrechtliche Herausforderungen

Ein weiterer kritischer Punkt im AfD-Programm ist die Forderung nach einer weitreichenden Dezentralisierung und einer Rückgabe von Entscheidungsbefugnissen an die Kommunen. Auch wenn der Gedanke, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken, grundsätzlich im Einklang mit den föderalen Strukturen der Bundesrepublik steht, gibt es massive verfassungsrechtliche Hürden. Das Grundgesetz sichert nicht nur die Ewigkeitsklausel (Artikel 79 GG), sondern auch eine Bundeskompetenz für zentrale Entscheidungen, die nicht einfach von den Bundesländern oder Kommunen übernommen werden können.

Ein Beispiel ist die geplante Rücknahme von zentralen Steuerungsmechanismen im Bereich der Wohneigentumspolitik. Diese Steuerungsmaßnahmen, die auch auf den Finanzmarkt und Immobilienmarkt Einfluss nehmen, sind zum Teil durch Bundesgesetze und europäische Vereinbarungen vorgegeben. Die AfD hat hier wenig Spielraum, um grundlegende Änderungen durchzuführen, ohne gegen das Grundgesetz zu verstoßen oder gegen EU-Vorgaben zu handeln.

Kritik an der Idee eines EU-Militärs – Der Vorschlag, eine „EU-Armee“ zu schaffen, stößt auf rechtliche und verfassungsrechtliche Hürden. Einerseits existiert bereits die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, die als Grundlage für militärische Kooperationen dient. Die Schaffung einer eigenen EU-Armee würde jedoch die Souveränität der Mitgliedstaaten infrage stellen und gegen die Verträge der EU sowie gegen den Grundsatz der NATO-Verpflichtungen verstoßen. Dieser Vorschlag ist daher nicht nur schwer umzusetzen, sondern auch rechtlich problematisch.

Der Widerspruch in der Außen- und Sicherheitspolitik

Ein weiteres Beispiel für unklare und rechtlich fragwürdige Forderungen im AfD-Programm betrifft die Außen- und Sicherheitspolitik. Die AfD fordert unter anderem eine stärkere nationale Souveränität in militärischen Angelegenheiten und die Reduzierung der EU-Kompetenzen in der Sicherheitspolitik. Gleichzeitig wird eine EU-Armee angestrebt, was zu einem klaren Widerspruch führt. Die EU-Außen- und Sicherheitspolitik ist bereits so konzipiert, dass sie den Interessen der Mitgliedstaaten entspricht und diese weitgehend in ihre NATO-Strategien integriert sind. Ein eigenständiges militärisches Engagement der EU würde die Verteidigungsaufgaben und die militärische Souveränität der einzelnen Staaten tangieren und ist daher kaum mit den bestehenden internationalen Verträgen und Vereinbarungen in Einklang zu bringen.

Das Europäische Recht und nationale Interessen

Die Forderung nach einer selbst bestimmten deutschen Außenpolitik und nach einer Reduzierung der EU-Einflussnahme widerspricht der Vertragsgemeinschaft der Europäischen Union. Deutschland hat sich durch die EU-Verträge verpflichtet, gemeinsame Entscheidungen zu treffen und die Werte der Union zu wahren, einschließlich der Freiheit der Bewegungen und der freien Märkte. Ein Ausstieg aus der EU oder eine starke Einschränkung der europäischen Zusammenarbeit ist rechtlich nicht einfach umsetzbar, ohne bestehende Verträge zu brechen. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention, an die sich Deutschland ebenfalls gebunden hat, widerspricht in vielen Bereichen einer radikalen nationalen Politik.

Fehlende EU-Armee und der Mythos der „nationale Souveränität“

Ein zentraler Punkt, der die Umsetzbarkeit des AfD-Programms infrage stellt, ist die Forderung nach einer EU-Armee, die von der Partei mehrmals thematisiert wird. Doch die EU-Armee ist ein Mythos, der in der Praxis nicht existiert und auch auf rechtlicher Ebene nicht möglich ist. Der EU-Vertrag sieht keine eigene militärische Organisation vor, und die Mitgliedstaaten sind in der NATO sowie in ihren nationalen Militärs organisiert. Ein Vorstoß, eine eigenständige militärische Kraft zu etablieren, würde die Prinzipien der NATO und der bestehenden EU-Verträge gefährden.

Fazit: Ein Programm mit rechtlichen Hürden und Unstimmigkeiten

Die zahlreichen Widersprüche und rechtlichen Unmöglichkeiten im AfD-Parteiprogramm werfen die Frage auf, ob die ambitionierten politischen Ziele realistisch und umsetzbar sind. Forderungen, die sowohl die Förderung bestehender Strukturen als auch tiefgreifende Eingriffe in die Souveränität von Mitgliedstaaten und die europäische Integration betreffen, stehen oft im Widerspruch zu bestehenden Gesetzen und den Rechtsvorschriften der EU. Das Programm mag politisch eine klare Linie verfolgen, doch aus einer rechtlichen Perspektive bleibt es fraglich, wie viele der angestrebten Ziele tatsächlich umgesetzt werden können, ohne gegen das Grundgesetz oder europäische Verträge zu verstoßen.